
Wofür welcher Personenbeförderungsschein benötigt wird
Voraussetzung für gewerbliche Personenbeförderungen mit Pkw ist meistens, dass man einen Personenbeförderungsschein (P-Schein) hat. Es gibt hierbei verschiedene Varianten, von denen drei besonders wichtig sind:
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- P-Schein für Mietwagen (ein Kunde mietet sich einen Wagen mit Fahrer); er ist generell ohne Ortskundeprüfung und gilt deutschlandweit.
- P-Schein für Taxi; er ist generell mit Ortskundeprüfung und nur für die Orte gültig, für die man die Ortskunde durch eine Prüfung nachgewiesen hat. Ein Taxi-Schein beinhaltet immer auch den P-Schein für Mietwagen – dieser wiederum gilt deutschlandweit.
- Busführerschein; dieser ist Voraussetzung für Beförderungen mit Bussen, d.h. mit Fahrzeugen mit mindestens 9 Fahrgastplätzen. Der Busführerschein beinhaltet den P-Schein für Mietwagen deutschlandweit, außer in Orten mit über 50.000 Einwohnern. In den Orten mit über 50.000 Einwohnern, wie z.B. Potsdam, muss der P-Schein separat beantragt werden (laut §48 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)).
In unserem Unternehmen benötigt man für sämtliche Fahrerstellen mit Pkw den P-Schein für Mietwagen. Zu diesen Fahrerstellen mit Pkw gehören Schülerbeförderungen, Limousinen- und Shuttleservices, Werkverkehre, behindertengerechte Beförderungen, usw.
Was für den Personenbeförderungsschein vorhanden sein muss/ geprüft wird
Die Voraussetzungen für einen P-Schein sind:
- Amtsärztlicher Attest (ärztliche Untersuchung, Sehtest, Psychometrie/ Reaktionstest).
- Behördliches Führungszeugnis (wird im Bürgerservice beantragt und muss direkt an die Führerscheinstelle verschickt werden, sonst wird es nicht anerkannt).
- Ein Mindestalter von 21 Jahren.
- Der Führerschein muss seit 2 Jahren vorhanden sein.
- Nicht zu viele Punkte in Flensburg (Beurteilung nach Ermessen der Führerscheinstelle).
- Der Führerschein muss als EU-Führerschein vorhanden sein (Plastikkarte). Ältere Führerscheine müssen getauscht werden.
Kosten und Reihenfolge der Anträge für Personenbeförderungsscheine
Der Amtsarzt bzw. die Amtsärztin darf frei gewählt werden. Beachtet werden sollte, dass die Preise erheblich variieren und man teils nur Termine mit längeren Wartezeiten bekommt. Auch sollte vorab geklärt sein, dass der Amtsarzt/ die Amtsärztin alle nötigen Untersuchungen selbst vornehmen kann, oder ob zusätzliche fachärztliche Termine nötig werden.
Der P-Schein wird in der Führerscheinstelle beantragt, die für den eigenen Wohnort zuständig ist. Wer z.B. in Berlin wohnt und für Potsdam den P-Schein haben möchte, beantragt diesen in Berlin. Häufig nehmen die Führerscheinstellen den Antrag zum P-Schein nur an, wenn man den erforderlichen amtsärztlichen Attest zur Beantragung mitbringt.
Schritt 1: Amtsärztlichen Attest einholen, ab 120,00 Euro
Schritt 2: Führungszeugnis beantragen, ca. 13,00 Euro
Schritt 3: P-Schein beantragen, ca. 45,00 Euro + ggf. Umtausch des alten Führerscheines, ca. 25,00 Euro