Fahrer (m/w/d) für Schülerbeförderung

Jobangebot Fahrer (m/w/d) der Schülerbeförderung

Stellenbeschreibung

Bei Schülerbeförderungen ist es unsere Aufgabe, Kinder morgens von Zuhause zu einer Spezialschule und nachmittags wieder zurück zu befördern. Diese Beförderung ist vor allem für Kinder eingerichtet, die ein Handicap oder eine Behinderung haben. Dazu zählen z.B. Einschränkungen der Hör-, Sprach- oder Sehfähigkeit und körperliche, geistige oder psychische Besonderheiten.
Wenn eines der Kinder z.B. aufgrund einer Behinderung einen höheren Bedarf an Betreuung hat, fährt auf dieser Fahrt ein Begleiter, bzw. eine Begleiterin mit, der/ die z.B. das Kind persönlich in die Schule bringt, darauf achtet, dass das Kind während der Fahrt angeschnallt bleibt, usw.

Auf den Schülertouren fahren meistens nur einzelne oder wenige Kinder mit, so dass vor allem normale Pkw zum Einsatz kommen. Beförderungen mit Rollstühlen oder mit Begleitung haben wir nur vereinzelt.

Der Unterricht beginnt morgens meist um 8 Uhr und endet je nach Schule nachmittags gegen 15 Uhr. Insofern ist unser Fahrpersonal jeweils morgens und nachmittags mit einer Tour unterwegs und hat zwischenzeitlich arbeitsfrei. Ferien und alle anderen schulfreien Tage sind generell arbeitsfreie Zeit.
Man kann sich übrigens mithilfe eines Arbeitszeitkontos in den Ferien Überstunden auszahlen lassen und erhält so das ganze Jahr über eine gleichmäßige Höhe der Entlohnung.

Wissenswertes zum Arbeitsvertrag

Wir stellen für die Schülertouren ein Fahrzeug von uns zur Verfügung, das beim Fahrer/ bei der Fahrerin Zuhause stationiert wird. Die Einteilung zu den Schülertouren erfolgt deshalb auch nach Wohnort des Fahrers/ der Fahrerin und man erhält eine eigene, feste Tour.

Verträge sind je nach Wunsch bis 520€ oder Teilzeit bis 66 Std./ Monat möglich.

Was uns wichtig ist für die Tätigkeit in der Schülerbeförderung

Man benötigt soziale Kompetenzen und muss in der Lage sein, mit (behinderten) Kindern umzugehen, auf deren Bedürfnisse einzugehen und mit Ihnen zu kommunizieren.
Man muss gut und sicher fahren können – vorausschauend, umsichtig, defensiv und sich stets an die Verkehrsregeln halten. Man benötigt eine gewisse Stressresistenz zum Verkehrsgeschehen.
Auch wichtig sind ein gepflegtes Erscheinungsbild, Kollegialität, aktive Zusammenarbeit mit der Zentrale, wirtschaftliche Fahrweise, die Fahrzeuge pfleglich behandeln und sauber halten.

Personenbeförderungsschein und Schülertouren

Da Schülerbeförderungen nach §43 PBefG eine Sonderform des Linienverkehrs darstellen, ist ein Personenbeförderungsschein (P-Schein) gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch wird von den Schulämtern der P-Schein vertraglich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass das eingesetzte Fahrpersonal persönlich und körperlich für Personenbeförderungen geeignet ist. Der P-Schein wird bei der Führerscheinstelle beantragt, eine Ortskundeprüfung ist nicht nötig (außer bei P-Scheinen für Taxi).

Wofür welcher Personenbeförderungsschein benötigt wird

Voraussetzung für gewerbliche Personenbeförderungen mit Pkw ist meistens, dass man einen Personenbeförderungsschein (P-Schein) hat. Es gibt hierbei verschiedene Varianten, von denen drei besonders wichtig sind:

  • P-Schein für Mietwagen (ein Kunde mietet sich einen Wagen mit Fahrer); er ist generell ohne Ortskundeprüfung und gilt deutschlandweit.
  • P-Schein für Taxi; er ist generell mit Ortskundeprüfung und nur für die Orte gültig, für die man die Ortskunde durch eine Prüfung nachgewiesen hat. Ein Taxi-Schein beinhaltet immer auch den P-Schein für Mietwagen – dieser wiederum gilt deutschlandweit.
  • Busführerschein; dieser ist Voraussetzung für Beförderungen mit Bussen, d.h. mit Fahrzeugen mit mindestens 9 Fahrgastplätzen. Der Busführerschein beinhaltet den P-Schein für Mietwagen deutschlandweit, außer in Orten mit über 50.000 Einwohnern. In den Orten mit über 50.000 Einwohnern, wie z.B. Potsdam, muss der P-Schein separat beantragt werden (laut §48 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)).

In unserem Unternehmen benötigt man für sämtliche Fahrerstellen mit Pkw den P-Schein für Mietwagen. Zu diesen Fahrerstellen mit Pkw gehören Schülerbeförderungen, Limousinen- und Shuttleservices, Werkverkehre, behindertengerechte Beförderungen, usw.

Was für den Personenbeförderungsschein vorhanden sein muss/ geprüft wird

Die Voraussetzungen für einen P-Schein sind:

  • Amtsärztlicher Attest (ärztliche Untersuchung, Sehtest, Psychometrie/ Reaktionstest).
  • Behördliches Führungszeugnis (wird im Bürgerservice beantragt und muss direkt an die Führerscheinstelle verschickt werden, sonst wird es nicht anerkannt).
  • Ein Mindestalter von 21 Jahren.
  • Der Führerschein muss seit 2 Jahren vorhanden sein.
  • Nicht zu viele Punkte in Flensburg (Beurteilung nach Ermessen der Führerscheinstelle).
  • Der Führerschein muss als EU-Führerschein vorhanden sein (Plastikkarte). Ältere Führerscheine müssen getauscht werden.

Kosten und Reihenfolge der Anträge für Personenbeförderungsscheine

Der Amtsarzt bzw. die Amtsärztin darf frei gewählt werden. Beachtet werden sollte, dass die Preise erheblich variieren und man teils nur Termine mit längeren Wartezeiten bekommt. Auch sollte vorab geklärt sein, dass der Amtsarzt/ die Amtsärztin alle nötigen Untersuchungen selbst vornehmen kann, oder ob zusätzliche fachärztliche Termine nötig werden.

Der P-Schein wird in der Führerscheinstelle beantragt, die für den eigenen Wohnort zuständig ist. Wer z.B. in Berlin wohnt und für Potsdam den P-Schein haben möchte, beantragt diesen in Berlin. Häufig nehmen die Führerscheinstellen den Antrag zum P-Schein nur an, wenn man den erforderlichen amtsärztlichen Attest zur Beantragung mitbringt.

Schritt 1: Amtsärztlichen Attest einholen, ab 120,00 Euro

Schritt 2: Führungszeugnis beantragen, ca. 13,00 Euro

Schritt 3: P-Schein beantragen, ca. 45,00 Euro + ggf. Umtausch des alten Führerscheines, ca. 25,00 Euro

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0331.550 56 67

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